Privatstiftungsrecht

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in allen Bereichen des Privatstiftungsrechtes. Diese umfasst insbesondere die Errichtung von Privatstiftungen, die Anpassung der Struktur der Privatstiftung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, den Stifterwillen oder Änderungen des Stiftungszwecks. Auch beraten wir Begünstigte bei der Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen zur Stiftung, insbesondere im Verhältnis zum Stiftungsvorstand, und unterstützen bei der Durchsetzung ihrer Interessen.

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